Schon gewusst?
- 30 Millionen Tiere leben in deutschen Haushalten
- die Aufwände und Kosten sind von Tier zu Tier unterschiedlich, haben jedoch eins gemeinsam: sie kosten Geld
- manche Kosten können jedoch steuerlich geltend gemacht werden:
1. Tierhaftpflicht
absetzbar - Sonderausgabe in Steuererklärung
2. Hundefriseur
absetzbar, sofern Hundefriseur nachhause kommt und der Hund nicht im Hundesalon gepflegt wird - haushaltsnahe Dienstleistung
3. Tierbetreuung
absetzbar, sofern Tier zuhause betreut wird - haushaltsnahe Dienstleistung und sofern die Rechnung per Überweisung beglichen wird
Nicht absetzbar sind: Tierarztkosten und Hundesteuer (Luxussteuer)
Bei Haltung eines Tieres aus rein beruflichen Gründen (Polizeihund, Therapiehund etc.), können weitaus mehr steuerliche Vorzüge genossen werden. Weiteres finden Sie HIER.