Schon gewusst?

 

- 30 Millionen Tiere leben in deutschen Haushalten

- die Aufwände und Kosten sind von Tier zu Tier unterschiedlich, haben jedoch eins gemeinsam: sie kosten Geld

- manche Kosten können jedoch steuerlich geltend gemacht werden:

 

1. Tierhaftpflicht

absetzbar - Sonderausgabe in Steuererklärung

 

2. Hundefriseur

absetzbar, sofern Hundefriseur nachhause kommt und der Hund nicht im Hundesalon gepflegt wird - haushaltsnahe Dienstleistung

 

3. Tierbetreuung

absetzbar, sofern Tier zuhause betreut wird - haushaltsnahe Dienstleistung und sofern die Rechnung per Überweisung beglichen wird

 

Nicht absetzbar sind: Tierarztkosten und Hundesteuer (Luxussteuer)

 

Bei Haltung eines Tieres aus rein beruflichen Gründen (Polizeihund, Therapiehund etc.), können weitaus mehr steuerliche Vorzüge genossen werden. Weiteres finden Sie HIER.